Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich mit der staatlichen Regelungsmacht, die Bürger vor dem Fehlverhalten anderer zu schützen, indem (vielfältige) Strafgesetze erlassen wurden. Diese waren/ sind zunächst dafür gedacht, Straftaten zu verhindern. Andererseits werden, da dieses nicht zu verhindern ist, durch die Strafgesetze und verwandte Gesetze, Grundlagen bzw. Rechtsfolgen geschaffen, auf deren Basis Richter diejenigen Menschen verurteilen können., die sich nicht an die Gesetze (Spielregeln) gehalten haben.
Das Bußgeldverfahren ist eine abgeschwächte Form des Strafrechts. Da der Staat nicht jeden Bürger zu einem Kriminellen machen möchte, der mal über eine rote Ampel gefahren ist, sind die Verfahren zum Strafrecht zwar ähnlich, aber wesentlich abgeschwächt in Durchführung und dessen Rechtsfolgen.
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