ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten
Ihre Bürogemeinschaft in Essen-Rüttenscheid
Wir beraten und vertreten Sie als Betroffenen in sämtlichen Phasen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, also eines Bußgeldverfahrens, gegenüber der jeweiligen Bußgeldbehörde (z.B. der Stadt oder der Polizei) und vor Gericht.
Der „Klassiker“ ist dabei selbstverständlich die Verteidigung in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, also wegen einem „Knöllchen“ – sei es wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes beim Führen eines Kraftfahrzeuges (z.B. ein Geschwindigkeitsverstoß) oder im ruhenden Verkehr (klassischerweise ein Parkverstoß).
Es kommen darüber hinaus aber auch eine Vielzahl weiterer Ordnungswidrigkeitenverfahren in Betracht, in denen gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden kann, wie z.B.
- im Umweltrecht
- im Tierschutzrecht
- im Gewerberecht
- im Jugendschutzrecht
- im Steuerrecht
- im Zollrecht
- als Arbeitgeber
Das Bußgeldverfahren ist aufgebaut wie eine abgeschwächte Form des Strafrechts. Denn der Staat will nicht jeden Bürger zu einem Kriminellen machen, der mal über eine rote Ampel gefahren ist, will ihn aber gleichwohl mit einer Sanktion (klassischerweise einem Bußgeld) für seinen Verstoß „bestrafen“. Daher übernehmen im Kanzleihaus die Rechtsanwälte die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich auch auf die Verteidigung im Strafverfahren spezialisiert haben.
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