KanzleihausEssen
Ihre Bürogemeinschaft in Essen-Rüttenscheid
Tel.: +49 201 27 90 60 40
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Mail: info@kanzleihaus-essen.de
PHILOSOPHIE
Die Welt erscheint immer komplizierter. Wir machen sie einfacher, weil wir sie aufteilen – und zwar in ihre Bereiche, die jeder für sich am besten erfüllen kann.
Die Philosophie der Bürogemeinschaft des KanzleihausEssen basiert auf der Spezialisierung der Rechtsanwälte auf unterschiedliche Rechtsgebiete.
Unser Schwerpunkt auf bestimmte Gebiete gibt Ihnen die Sicherheit, stets professionell und erfolgreich vertreten zu sein.
Die dynamische, sich ständig verändernde und sich weiterentwickelnde Rechtsprechung macht Fortbildung zu einem Muss. Die Anwälte der Bürogemeinschaft des KanzleihausEssen nehmen sich die Zeit für gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierung. Wir bieten Ihnen zuverlässig Hilfe und vertreten Sie als Mandanten loyal, in Ihrem Interesse und stets auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zu unserem Profil zählen neben persönlicher qualitativer Beratung, Kompetenz, Effizienz und Flexibilität.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen ist Vertrauen. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen jederzeit persönlich mit unserem Angebot und Wissen zur Verfügung. Nehmen Sie mit der Bürogemeinschaft des KanzleihausEssen Kontakt auf, um Ihren persönlichen Beratungstermin zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zu vereinbaren.
Für uns steht die Zufriedenheit der Mandanten im Vordergrund!
Ihre Anwälte der Bürogemeinschaft des KanzleihausEssen
Die Gebühren (oder besser: Vergütung) werden, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt).
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz.
Die Vergütung errechnet sich damit aus dem streitigen Verlangen des Anspruchstellers und/oder des Anspruchsgegners.
In Beratungsangelegenheiten sieht das Gesetz eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten vor, über deren Einzelheiten sich der Mandant und der Rechtsanwalt in jedem Einzelfall einigen müssen. Hier empfiehlt sich ein Stundenhonorar oder eine pauschale Vergütung. In anderen Rechtsangelegenheiten außerhalb gerichtlicher Verfahren können die Gebühren mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. In gerichtlichen Verfahren dürfen hierbei die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Ist nichts weiter vereinbart, gelten die gesetzlichen Gebühren nach den Bestimmungen des RVG.
Treten Sie mit uns in Kontakt
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und freuen uns über einen persönlichen Kontakt mit Ihnen.